Kapitel 11 · Abschnitt II
Müllereierzeugnisse; malz; stärke; inulin; kleber von weizen
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Amtlicher Wortlaut
MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
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Einfuhrzoll für die folgenden Zolltarifnummern: 8.3–19.2%*
9 Nummern unter dieser
- 1101 Mehl von Weizen oder Mengkorn Kein Zollsatz hinterlegt Speichern
- 1102 Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn Kein Zollsatz hinterlegt Speichern
- 1103 Grobgrieß, Feingrieß und Pellets, von Getreide Kein Zollsatz hinterlegt Speichern
- 1104 Getreidekörner, gequetscht oder als Flocken, geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten, geschrotet oder anders bearbeitet sowie Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen (ausg. Mehl von Getreide sowie geschälter und halb- oder vollständig geschliffener Reis und Bruchreis) Kein Zollsatz hinterlegt Speichern
- 1105 Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln 12.2%* Speichern
- 1106 Mehl, Grieß und Pulver von Erbsen, Bohnen, Linsen und anderen getrockneten Hülsenfrüchten der Pos. 0713, von Sagomark und von Maniok, Pfeilwurz und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnl. Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Pos. 0714 sowie von Erzeugnissen des Kapitels 8 "genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen" 8.3–10.9%* Speichern
- 1107 Malz, auch geröstet Kein Zollsatz hinterlegt Speichern
- 1108 Stärke; Inulin 19.2%* Speichern
- 1109 Kleber von Weizen, auch getrocknet Kein Zollsatz hinterlegt Speichern
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Alle 9 Nummern auf dieser Ebene ansehenDie Tarifierung bestimmt hier den Zollsatz: von 0.0 % bis 8.3 %.
- 06 LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS 0.0–12.0%*
- 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN 0.0–15.2%*
- 08 GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN 0.0–20.8%*
- 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE 0.0–12.5%*
- 10 GETREIDE 7.7%*
-
11 MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN Sie sind hier 8.3–19.2%*
- 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER 0.0–8.3%*
- 13 SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE 0.0–19.2%*
- 14 FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN 0.0%*
Benachbarte Zolltarifnummern prüfen
Die Nummern direkt vor und nach dieser, falls eine benachbarte Gruppe besser passt.
Getreide
Müllereierzeugnisse; malz; stärke; inulin; kleber von weizen
Ölsamen und ölhaltige früchte; verschiedene samen und früchte; pflanz…
Die hier gezeigten Zollsätze sind Schätzwerte, die amtlichen EU-/deutschen, norwegischen und britischen Zolltarifdaten entnommen wurden, und dienen nur zur Orientierung. Prüfen Sie den aktuellen Zollsatz im EZT-online des deutschen Zolls, in TARIC, beim norwegischen Zoll oder im britischen Online Trade Tariff, bevor Sie Ihre Zollanmeldung abgeben. Der zu zahlende Zollsatz kann außerdem vom Ursprungsland abhängen. Dies sind nur die Grundzollsätze: Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Antidumpingzölle sowie Schutz- und Kontingentmaßnahmen sind nicht enthalten.
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