Kapitel 09 · Abschnitt II
Kaffee, tee, mate und gewürze
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Amtlicher Wortlaut
KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
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- II
- 09
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Einfuhrzoll für die folgenden Zolltarifnummern: 0.0–12.5%*
10 Nummern unter dieser
- 0901 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt 0.0–11.5%* Speichern
- 0902 Tee, auch aromatisiert 0.0–3.2%* Speichern
- 0903 Mate 0.0%* Speichern
- 0904 Pfeffer der Gattung "Piper"; Früchte der Gattungen "Capsicum" oder "Pimenta", getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert 0.0–9.6%* Speichern
- 0905 Vanille 6.0%* Speichern
- 0906 Zimt und Zimtblüten 0.0%* Speichern
- 0907 Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele 8.0%* Speichern
- 0908 Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen 0.0%* Speichern
- 0909 Anisfrüchte, Sternanisfrüchte, Fenchelfrüchte, Korianderfrüchte, Kreuzkümmelfrüchte und Kümmelfrüchte sowie Wacholderbeeren 0.0%* Speichern
- 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze (ausg. Pfeffer der Gattung Piper, Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta, Vanille, Zimt, Zimtblüten, Gewürznelken, Mutternelken, Nelkenstiele, Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen, Kardamomen, Anisfrüchte, Sternanisfrüchte, Fenchelfrüchte, Korianderfrüchte, Kreuzkümmelfrüchte, Kümmelfrüchte sowie Wacholderbeeren) 0.0–12.5%* Speichern
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Wo sich der Zollsatz am stärksten ändert
In diesen Gruppen bestimmt die gewählte Zolltarifnummer den Zollsatz.
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Alle 9 Nummern auf dieser Ebene ansehenDie Tarifierung bestimmt hier den Zollsatz: von 0.0 % bis 8.3 %.
- 06 LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS 0.0–12.0%*
- 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN 0.0–15.2%*
- 08 GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN 0.0–20.8%*
-
09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE Sie sind hier 0.0–12.5%*
- 10 GETREIDE 7.7%*
- 11 MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN 8.3–19.2%*
- 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER 0.0–8.3%*
- 13 SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE 0.0–19.2%*
- 14 FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN 0.0%*
Benachbarte Zolltarifnummern prüfen
Die Nummern direkt vor und nach dieser, falls eine benachbarte Gruppe besser passt.
Geniessbare früchte und nüsse; schalen von zitrusfrüchten oder von me…
Kaffee, tee, mate und gewürze
Getreide
Die hier gezeigten Zollsätze sind Schätzwerte, die amtlichen EU-/deutschen, norwegischen und britischen Zolltarifdaten entnommen wurden, und dienen nur zur Orientierung. Prüfen Sie den aktuellen Zollsatz im EZT-online des deutschen Zolls, in TARIC, beim norwegischen Zoll oder im britischen Online Trade Tariff, bevor Sie Ihre Zollanmeldung abgeben. Der zu zahlende Zollsatz kann außerdem vom Ursprungsland abhängen. Dies sind nur die Grundzollsätze: Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Antidumpingzölle sowie Schutz- und Kontingentmaßnahmen sind nicht enthalten.
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