Kapitel 06 · Abschnitt II
Lebende pflanzen und waren des blumenhandels
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Amtlicher Wortlaut
LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS
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- 0601 Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte sowie Zichorienpflanzen und Zichorienwurzeln (ausg. Zwiebeln, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden sowie Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) 0.0–9.6%* Speichern
- 0602 Pflanzen, lebend "einschl. ihrer lebenden Wurzeln", Stecklinge und Pfropfreiser sowie Pilzmycel (ausg. Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke sowie Zichorienpflanzen und -wurzeln) 0.0–8.3%* Speichern
- 0603 Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet 10.0–12.0%* Speichern
- 0604 Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet 0.0–10.9%* Speichern
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06 LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS Sie sind hier 0.0–12.0%*
- 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN 0.0–15.2%*
- 08 GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN 0.0–20.8%*
- 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE 0.0–12.5%*
- 10 GETREIDE 7.7%*
- 11 MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN 8.3–19.2%*
- 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER 0.0–8.3%*
- 13 SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE 0.0–19.2%*
- 14 FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN 0.0%*
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Die Nummern direkt vor und nach dieser, falls eine benachbarte Gruppe besser passt.
Lebende pflanzen und waren des blumenhandels
Gemüse, pflanzen, wurzeln und knollen, die zu ernährungszwecken verwe…
Die hier gezeigten Zollsätze sind Schätzwerte, die amtlichen EU-/deutschen, norwegischen und britischen Zolltarifdaten entnommen wurden, und dienen nur zur Orientierung. Prüfen Sie den aktuellen Zollsatz im EZT-online des deutschen Zolls, in TARIC, beim norwegischen Zoll oder im britischen Online Trade Tariff, bevor Sie Ihre Zollanmeldung abgeben. Der zu zahlende Zollsatz kann außerdem vom Ursprungsland abhängen. Dies sind nur die Grundzollsätze: Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Antidumpingzölle sowie Schutz- und Kontingentmaßnahmen sind nicht enthalten.
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