Position 1604 · Kapitel 16
Fische, zubereitet oder haltbar gemacht sowie Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen
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Fische, zubereitet oder haltbar gemacht sowie Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen
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- 1604 11 Lachse, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert) 5.5%* Speichern
- 1604 12 Heringe, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert) 15.0–20.0%* Speichern
- 1604 13 Sardinen, Sardinellen und Sprotten, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert) 12.5%* Speichern
- 1604 14 Thunfische, echter Bonito und Pelamide "Sarda spp.", zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert) 24.0–25.0%* Speichern
- 1604 15 Makrelen, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert) 20.0–25.0%* Speichern
- 1604 16 Sardellen, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert) 25.0%* Speichern
- 1604 17 Aale , zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert) 20.0%* Speichern
- 1604 18 Haifischflossen, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert) 20.0%* Speichern
- 1604 19 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (ausg. fein zerkleinert, nur geräuchert, sowie Lachse, Heringe, Sardinen, Sardinellen, Sprotten, Thunfische, Echter Bonito, Pelamide "Sarda spp.", Makrelen, Sardellen, Aale und Haifischflossen) 7.0–24.0%* Speichern
- 1604 20 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. ganz oder in Stücken) 5.5–25.0%* Speichern
- 1604 31 Kaviar 20.0%* Speichern
- 1604 32 Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen 20.0%* Speichern
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Alle 5 Nummern auf dieser Ebene ansehenDie Tarifierung bestimmt hier den Zollsatz: von 0.0 % bis 15.4 %.
- 1601 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse 15.4%*
- 1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Würste und ähnl. Erzeugnisse sowie Extrakte und Säfte von Fleisch) 10.2–16.6%*
- 1603 Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren 0.0–12.8%*
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1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht sowie Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen Sie sind hier 5.5–25.0%*
- 1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert) 0.0–26.0%*
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Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und…
Fische, zubereitet oder haltbar gemacht sowie Kaviar und Kaviarersatz…
Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet …
Die hier gezeigten Zollsätze sind Schätzwerte, die amtlichen EU-/deutschen, norwegischen und britischen Zolltarifdaten entnommen wurden, und dienen nur zur Orientierung. Prüfen Sie den aktuellen Zollsatz im EZT-online des deutschen Zolls, in TARIC, beim norwegischen Zoll oder im britischen Online Trade Tariff, bevor Sie Ihre Zollanmeldung abgeben. Der zu zahlende Zollsatz kann außerdem vom Ursprungsland abhängen. Dies sind nur die Grundzollsätze: Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Antidumpingzölle sowie Schutz- und Kontingentmaßnahmen sind nicht enthalten.
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