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Kapitel 16 · Abschnitt IV

Zubereitungen von fleisch, fischen oder von krebstieren, weichtieren, anderen wirbellosen wassertieren oder von insekten

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Amtlicher Wortlaut

ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN, ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN ODER VON INSEKTEN

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