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Position 9303 · Kapitel 93

Feuerwaffen und ähnl. Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird "z.B. Jagdgewehre und Sportgewehre, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere nur Leuchtraketen abfeuernde Geräte, Schreckschusspistolen und -revolver, Bolzen-Viehtötungsapparate und Leinenschießgeräte", ausg. Revolver und Pistolen der der Pos. 9302 sowie Kriegswaffen

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Amtlicher Wortlaut

Feuerwaffen und ähnl. Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird "z.B. Jagdgewehre und Sportgewehre, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere nur Leuchtraketen abfeuernde Geräte, Schreckschusspistolen und -revolver, Bolzen-Viehtötungsapparate und Leinenschießgeräte", ausg. Revolver und Pistolen der der Pos. 9302 sowie Kriegswaffen

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