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Zolltarifnummer · HS-Unterposition 8501 31

Vollständige Zolltarifnummer erreicht

Gleichstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W bis 750 W und Gleichstromgeneratoren mit einer Leistung von 750 W oder weniger

(Ausg. fotovoltaische Generatoren)

Dies ist eine vollständige 8-stellige Warennummer. Bei der Ausfuhr und für Intrastat wird sie unverändert verwendet. Bei der Einfuhr in die EU wählen Sie unten eine 10-stellige Zeile.

Den amtlichen Wortlaut ansehen

Amtlicher Wortlaut

Gleichstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W bis 750 W und Gleichstromgeneratoren mit einer Leistung von 750 W oder weniger (ausg. fotovoltaische Generatoren)

Sie sehen, was bei der Ausfuhr aus der EU gilt. Wechseln Sie oben, wenn Sie Waren einführen.

Sie sehen, was bei der Einfuhr in die EU gilt. Wechseln Sie oben, wenn Sie Waren ausführen.

Ihre Antwort für die Ausfuhr

Die vollständige Warennummer für die EU-Ausfuhr lautet 8501 31 00.

Für eine Ausfuhranmeldung oder Intrastat wählen Sie keine 10-stellige EU-Einfuhrzeile. Das Bestimmungsland ordnet die Waren nach seinem eigenen Zolltarif ein.

8 Ziffern, fertig

Verkauf nach Norwegen, Großbritannien und in die USA

Was dort bei der Einfuhr anfällt.

Norwegen, Großbritannien und die USA haben unter dem 6-stelligen HS-Code eigene Tariflinien. Die Sätze unten sind das, was ihr Zoll auf Waren aus der EU erhebt. Gleichen Sie die Ware mit dem Wortlaut des jeweiligen Landes ab, bevor Sie sich auf einen Satz verlassen.

Norwegen

Zollfrei

  • Landeseigene Linien1 norwegische Linie

85.01.3100 Of an output not exceeding 750 W

Norwegische Zolldaten: geprüft 13. September 2026.

Großbritannien

Zollfrei

  • Landeseigene Linien17 britische Linien

8501 31 00 10 Motors of an output exceeding 735 W, DC generators, for use in civil aircraft

Für Nordirland gelten andere Regeln.

Britische Zolldaten: geprüft 13. September 2026.

USA

10.0%

Geschätzt anhand veröffentlichter amerikanischer Maßnahmen

  • Landeseigene Linien5 amerikanische Linien
  • Einfuhrdatum18. September 2026

8501.31.20.00 Electric motors and generators (excluding generating sets), Other DC motors; DC generators

Der amerikanische Einführer gibt die Zollanmeldung ab.

Amerikanische Zolldaten geprüft 16. September 2026.

Die 1 norwegische Zeile ansehen

Verkauf nach Norwegen

Norwegen unterteilt die 6-stellige Kategorie auf eigene Weise. Daher werden hier Norwegens eigene Untergliederungen dieser Kategorie angezeigt, nicht die vorliegende EU-Zolltarifnummer. Gleichen Sie Ihr Produkt mit den jeweiligen Warenbeschreibungen ab; der vom norwegischen Zoll erhobene Zoll ist in jeder Zeile angegeben.

  • 85.01.3100

    Of an output not exceeding 750 W

    Regulärer Zollsatz
    Zollfrei

Norwegische Tarifdaten, Version 1.5/1.2, zuletzt geprüft 13. September 2026.

Enthält Daten des norwegischen Zolls (data.toll.no), lizenziert unter CC BY 4.0, für die Anzeige angepasst.

Die 17 britischen Zeilen ansehen

Verkauf nach Großbritannien

Was der britische Zoll erhebt, wenn solche Waren in Großbritannien ankommen.

  • Alle 17 britischen Zeilen unter dieser Nummer

    Sie haben alle dieselben Zollsätze, die hier stehen.

    Regulärer Zollsatz
    Zollfrei

Diese Sätze gelten in Großbritannien. Für Waren, die nach Nordirland gelangen, können andere Regeln gelten.

Britische Zolltarifdaten, Version v4.0.1599, zuletzt geprüft 13. September 2026.

Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0.

Quelle: UK Department for Business and Trade (data.api.trade.gov.uk).

Die 5 amerikanischen Linien ansehen

Verkauf in die USA

Was der amerikanische Zoll erhebt, wenn solche Waren aus der EU ankommen. Der amerikanische Einführer gibt die Zollanmeldung ab und zahlt den Zoll.

  • 8501.31.20.00

    Electric motors and generators (excluding generating sets), Other DC motors; DC generators, other than photovoltaic generators, Of an output not exceeding 750 W, Motors, Exceeding 37.5 W but not exceeding 74.6 W

    Allgemeiner Satz
    2.8%
    Aus der EU
    10.0% Geschätzt anhand veröffentlichter amerikanischer Maßnahmen Angewendete amerikanische Positionen: 9903.05.39 Section 301 forced-labour action, 91 FR 47318 (memorandum 91 FR 47717), U.S. note 52 to subchapter III of chapter 99
  • 8501.31.40.00

    Electric motors and generators (excluding generating sets), Other DC motors; DC generators, other than photovoltaic generators, Of an output not exceeding 750 W, Motors, Exceeding 74.6 W but not exceeding 735 W

    Allgemeiner Satz
    4%
    Aus der EU
    10.0% Geschätzt anhand veröffentlichter amerikanischer Maßnahmen Angewendete amerikanische Positionen: 9903.05.39 Section 301 forced-labour action, 91 FR 47318 (memorandum 91 FR 47717), U.S. note 52 to subchapter III of chapter 99
  • 8501.31.50.00

    Electric motors and generators (excluding generating sets), Other DC motors; DC generators, other than photovoltaic generators, Of an output not exceeding 750 W, Motors, Exceeding 735 W but under 746 W

    Allgemeiner Satz
    3.3%
    Aus der EU
    10.0% Geschätzt anhand veröffentlichter amerikanischer Maßnahmen Angewendete amerikanische Positionen: 9903.05.39 Section 301 forced-labour action, 91 FR 47318 (memorandum 91 FR 47717), U.S. note 52 to subchapter III of chapter 99
  • 8501.31.60.00

    Electric motors and generators (excluding generating sets), Other DC motors; DC generators, other than photovoltaic generators, Of an output not exceeding 750 W, Motors, Other

    Allgemeiner Satz
    2.4%
    Aus der EU
    10.0% Geschätzt anhand veröffentlichter amerikanischer Maßnahmen Angewendete amerikanische Positionen: 9903.05.39 Section 301 forced-labour action, 91 FR 47318 (memorandum 91 FR 47717), U.S. note 52 to subchapter III of chapter 99
  • 8501.31.81.00

    Electric motors and generators (excluding generating sets), Other DC motors; DC generators, other than photovoltaic generators, Of an output not exceeding 750 W, Generators

    Allgemeiner Satz
    2.5%
    Aus der EU
    10.0% Geschätzt anhand veröffentlichter amerikanischer Maßnahmen Angewendete amerikanische Positionen: 9903.05.39 Section 301 forced-labour action, 91 FR 47318 (memorandum 91 FR 47717), U.S. note 52 to subchapter III of chapter 99

Berechnet für eine Einfuhr am 18. September 2026.

Amerikanischer Zolltarif, Version 2026HTSRev19, zuletzt geprüft 16. September 2026.

Letzte von uns erfasste Änderung: Revision 19 (2026), 16. September 2026.

Antidumpingzölle, Ausgleichszölle, amerikanische Einfuhrabgaben und Zollgebühren sind nicht enthalten.

Die Beschreibungen oben sind die amerikanischen Zolltariftexte, die die USA nur auf Englisch veröffentlichen.

Quelle: der amerikanische Zolltarif der US International Trade Commission (hts.usitc.gov), public domain, sowie die im Federal Register veröffentlichten Maßnahmen.

Dies ist eine Planungsschätzung anhand des amerikanischen Zolltarifs (die Revision ist angegeben) und der im Federal Register veröffentlichten Maßnahmen zum angegebenen Datum, für eine Sendung mit Ursprung in der EU. Es ist keine Zollanmeldung, keine Rechtsberatung und keine Einschätzung eines Zollagenten, und zollcodes.de ist kein in den USA zugelassener Zollagent. Der amerikanische Einführer oder sein Zollagent bestätigt vor der Anmeldung die Tarifierung, den Ursprung, den Wert und den fälligen Zoll.

Bevor Sie die Warennummer verwenden

Prüfen Sie die Faktoren, die nicht aus der Warennummer hervorgehen

Die Warennummer kann richtig sein, während sich der zu zahlende Betrag trotzdem ändert, je nachdem, woher die Waren kommen, wann sie eintreffen oder welche zusätzlichen EU-Maßnahmen gelten.

  1. Die Ware und ihre Aufmachung Prüfen Sie, ob Ihr Produkt wirklich dieser Beschreibung entspricht, auch in Bezug auf das Material und die Form, in der es ankommt.
  2. Ursprungsland Handelsabkommen, Sanktionen und zusätzliche Maßnahmen können die Behandlung derselben Nummer verändern.
  3. Aktuelle Zollmaßnahmen Prüfen Sie den heutigen Zollsatz, mögliche Beschränkungen oder Genehmigungen und die Menge, die der Zoll verlangt, im EZT-online oder in TARIC.

In einer EU-Einfuhranmeldung

Wählen Sie die 10-stellige Zeile, die zu den Waren passt.

17 Einfuhrzeilen

Bei der Einfuhr dieser Waren in die EU ist in der Anmeldung eine 10-stellige Zolltarifnummer erforderlich. Unter 8501 31 00 enthält der EU-Zolltarif 17 Zeilen mit jeweils eigenem Wortlaut.

Sie oder Ihr Zollvertreter wählen die Zeile, deren Wortlaut zu den Waren passt; die letzte Zeile, "andere", deckt Waren ab, die von keiner der spezifischen Formulierungen erfasst werden.

Manche Zeilen hängen von der vorgesehenen Verwendung der Waren ab und erfordern eine zollrechtliche Bewilligung; der passende Wortlaut allein berechtigt nicht zu einem niedrigeren Zollsatz.

  1. Den ganzen Wortlaut abgleichen Eine Zeile besteht aus ihrem eigenen Wortlaut und dem Gruppierungstext darüber. Lesen Sie beides, bevor Sie sich für eine entscheiden.
  2. Die vorgesehene Verwendung prüfen Bei manchen Zeilen hängt der niedrigere Zollsatz von der vorgesehenen Verwendung der Waren ab, nicht allein von den Waren selbst.
  3. Die Bewilligung bestätigen Ist der niedrigere Zollsatz an Bedingungen geknüpft, verlangt der Zoll eine zollrechtliche Bewilligung, bevor er angewendet werden kann.
  • andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren

  • 8501 31 00 10

    Motoren mit einer Leistung von mehr als 735 W und Generatoren, für zivile Luftfahrzeuge

  • 8501 31 00 20

    für bestimmte Luftfahrzeuge

    2.7%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • andere

  • 8501 31 00 45

    bürstenloser Gleichstrommotor, mit - einem Außendurchmesser von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm, - einer Drehzahl von nicht mehr als 3 680 Umdrehungen pro Minute, - einer Leistung von 600 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 740 W bei 2 300 Umdrehungen pro Minute bei 80°C, - einer Versorgungsspannung von 12 V, - einem Drehmoment von nicht mehr als 5,67 Nm, - einem Rotationspositionssensor, - einem elektronischen Sternpunktrelais - zur Verwendung mit einem elektronischen Servolenkungssteuerungsmodul

  • 8501 31 00 47

    Motor für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen: -mit einem Wellenausgang auf beiden Motorseiten, -bestehend aus einem permanenterregten Gleichstrommotor, -auch mit Bürste, -auch mit elektronischer Steuereinheit, -auch mit Hall-Effekt-Sensor, -mit einer Nennspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V, -mit einer mechanischen Ausgangsnennleistung von höchstens 120 W und -für einen spezifischen Temperaturbereich von -40 °C bis 160 °C, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen für Fahrzeugsitze

    2.7%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 8501 31 00 48

    Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren: -mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W, -mit einer Spannung von 36 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 V, -mit einem Drehmoment von 20 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 Nm, -mit einem Gehäuse aus Aluminium, Aluminiumlegierung oder Kunststoff, -auch mit eingebautem Regler, -mit einer Kommunikationsfunktion in der LIN- oder UART-Schnittstelle, -mit einem Gewicht von 1,5 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 kg, -angepasst für die Montage in einem Fahrradrahmen zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrrädern

    2.7%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 8501 31 00 49

    Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren: - mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W, - mit einer Spannung von 24 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 V, - mit einem Drehmoment von 30 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 62 Nm, - mit einer LIN-, UART- oder CAN-Kommunikationsschnittstelle, - mit innerem Planetengetriebe mit festem oder variablen Übersetzungsverhältnis oder Direktantrieb, - mit einem Gehäuse aus Aluminium oder Aluminiumlegierung, - mit einem Gewicht von 1,5kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 6kg, - geeignet für die Montage am vorderen oder hinteren Fahrradrad zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrrädern

    2.7%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 8501 31 00 50

    bürstenlose Gleichstrommotoren mit - einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm - einer Versorgungsspannung von 4 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V - einer Leistung bei 20 °C von 200 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 750 W - einem Drehmoment bei 20 °C von 2,00 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,00 Nm - einer Nenndrehzahl bei 20 °C von 600 rpm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3100 rpm - auch mit einer Riemenscheibe, - auch mit einem elektronischen Leistungssteuerungssensor-/regler

  • 8501 31 00 52

    Bürstenloser Gleichstrommotor, aus biokompatiblen Werkstoffen wie Edelstahl gemäß Spezifikation 17-4 PH oder Typ 303, 316L, 400 mit -einer Dreiphasenwicklung, -einer Ausgangsleistung von nicht mehr als 280 W, -einer Länge mit Getriebe von 116,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 117,2 mm, -einem Außendurchmesser von 13,86 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 13,92 mm, -einem maximalen Drehmoment des Motors mit Getriebe von 246,6 mNm bei 25 °C, -einer radialen Leerlaufdrehzahl des Motors mit Getriebe von 9 900 U/min bei 24 V und 25 °C, -einem Motorgewicht mit Getriebe von 70,5 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 71,5 g, einer Beständigkeit gegen Spitzentemperaturen von 140 °C oder mehr (im Ruhezustand), einer maximalen Leckluftmenge zwischen Welle und Wellendichtungen von 15 Pa/s bei einem Druck von 2 bar, -14 Funktionsanschlussstiften für Stromversorgung und Steuerung, -einer flexiblen Leiterplatte mit einer Länge von 245 mm, jedoch nicht mehr als 255 mm, mit montiertem 8-poligem Stecker zur Verwendung bei der Herstellung von Medizinprodukten mit Rechts-Links-Drehung und Oszillationsfunktion

    2.7%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 8501 31 00 54

    Bürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit: -einer Nennspannung von 310 V, -einer Nennleistung von 350 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 368 W, -einer Eingangsleistung von 500 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 550 W, -einer Ausgangsleistung von 350 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 W, -einem Außendurchmesser ohne Halteklammer und Riemenscheibe von 143,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 143,8 mm, -einer Nenndrehzahl von 16 300 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 500 U/min, -einem Gewicht von 2,33 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,40 kg, -einer Riemenscheibe

  • 8501 31 00 55

    Gleichstrommotor auch mit Kommutator, zum Antrieb elektrischer Handwerkzeuge, Rasenmäher oder Haushaltsgeräte mit: -einem Außendurchmesser von 24,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 mm, -einer Drehzahl von 3300 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 26 200 U/min, -einer Nennversorgungsspannung von 3,6 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 230 V, -einer Ausgangsleistung von 37,5 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 2400 W, -einer verfügbaren Stromstärke von nicht mehr als 20,1 A, -einem maximalen Wirkungsgrad von 50 % oder mehr

  • 8501 31 00 56

    Bürstenloser Gleichstrommotor, mit integriertem elektronischem Steuergerät (ECU), definiert als Power Pack mit -Sicherheitseinrichtung und mechanismus zur Verhütung kritischer Gefahren wie Selbststeuerung durch Einzelfehler, -einer CAN-Kommunikationsschnittstelle, -einer externen Sensorschnittstelle, -einem Betriebstemperaturbereich von -40 °C bis 95 °C oder breiter, -Einhaltung der Norm IP6K9K für Wasser- und Staubdichtigkeit, -einer Versorgungsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V, -einer Nennausgangsleistung von 500 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 750 W, -einem Nenndrehmoment von 3 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 Nm, -einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 mm, -einer Breite von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm, -einer Höhe von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm

  • 8501 31 00 57

    Bürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit LCD-Anzeigegerät und/oder Steuergerät mit Tasten: -mit einer Ausgangsleistung von 200 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 W, -mit einer Versorgungsspannung von 30 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 V, -mit einem Drehmoment von 30 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 Nm, -mit einer Höhe von 117 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 146 mm, -mit einer Länge von 117 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 223 mm, -mit einer Breite von 135 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 190 mm -mit einem Gewicht von 2 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 kg, -für den Einbau in einen Rahmen, ein Vorder- oder Hinterrad eines Fahrrads konzipiert, -mit Stromanschlüssen ausgestattet, mindestens für die Kabelverbindung mit dem LCD-Anzeigegerät zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrrädern

    2.7%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 8501 31 00 58

    Permanenterregter Gleichstrommotor mit -einem Außendurchmesser einschließlich Montageflansch von 27 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 mm, -einer Nenndrehzahl von nicht mehr als 25 000 U/min, -einer Leistung von 45 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 W und -einer Versorgungsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 V, -auch mit Mehrphasenwicklung, -auch mit Kurbelscheibe, -auch mit Kurbelgehäuse, -auch mit Lüfterrad, -auch mit Abdeckung, -auch mit Zentralrad/Sonnenrad, -auch mit Drehzahl- und Drehrichtungsgeber, -auch mit Drehzahl- und Drehrichtungssensor (Typ Resolver oder Hall-Effekt), -auch mit Montageflansch zur Verwendung bei der Herstellung von luftgefederten Sitzen für Zugmaschinen, Erdbewegungsmaschinen und Gabelstapler oder zur Verwendung bei der Herstellung von Aktuatoren für höhenverstellbare Möbel

    2.7%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 8501 31 00 63

    Für den Einsatz in Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Geräten der Positionen 8432 und 8433 geeigneter, bürstenloser, permanenterregter Gleichstrommotor mit: - einer spezifizierten Drehzahl von höchstens 6 000 U/min, - einer Leistung von mindestens 400W, jedoch nicht mehr als 1,3kW (bei 12 V), oder mit einer Leistung von mindestens 750W, jedoch nicht mehr als 1,55kW (bei 36 V), - einem Flanschdurchmesser von 85mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200mm, - einer maximalen Länge von nicht mehr als 335mm, gemessen vom Anfang der Welle bis zu deren äußerem Ende, - einer Gehäuselänge von nicht mehr als 265mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende, - einem aus höchstens zwei Teilen (Grundgehäuse einschließlich elektrischer Komponenten und Flansch mit mindestens zwei, jedoch maximal 11 Bohrungen) bestehenden Stahlblech- oder Aluminiumdruckgussgehäuse, auch mit Dichtverbindung (Nut mit O-Ring und Schutzfett), - einem Stator mit Einzel-T-Zahn-Design und Einzelspulenwicklung mit 9/6-, 12/8- oder 12/10-Topologie und - Oberflächenmagneten, - auch mit elektronischem Servolenkungsregler, - auch mit Riemenscheibe oder Kupplung, - auch mit Rotorpositionssensor

  • 8501 31 00 68

    Nockenwellenantrieb zur elektromotorischen Steuerung des Ventilöffnungszeitpunkts in einem System zur kontinuierlich variablen Ventilsteuerung (Continuous Variable Valve Timing, CVVT) eines Pkw-Kolbenverbrennungsmotors, mit: -einer Länge von 110 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 mm, -einer Breite von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 mm, -einer Höhe von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren für Kraftfahrzeuge

    2.7%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 8501 31 00 85

    Kraftübertragungsvorrichtung zur Regelung der Leistung von Abgasturboladern bestehend aus: - einem Gleichstrommotor mit einer Leistung von nicht mehr als 600 W, - ausgelegt für eine Versorgungsspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 48 V, - mit Steckverbindung zum Anschluss an die Motorsteuerung, - auch mit Positionssensor, - auch mit integrierter Regel- und Leistungselektronik, - auch mit einem Federmechanismus zur Rückstellung des Hebels, - in einem Gehäuse mit Untersetzungsgetriebe und an der Motor-Antriebswelle angebrachtem Hebel oder - in einem Gehäuse mit in den Rotor des Motors integriertem Gewinde für eine lineare Bewegung der integrierten Regelstange

    2.7%

    Zollaussetzung: 0% für Schiffe, Boote und Bohrplattformen

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 8501 31 00 99

    andere

    2.7%

    Zollaussetzung: 0% für Schiffe, Boote und Bohrplattformen

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

Eine Aussetzung ist ein niedrigerer Zollsatz, den die EU für bestimmte Waren gewährt; ob Ihre Waren dafür infrage kommen, hängt vom Wortlaut und von den Bedingungen der Zeile ab.

Bei Ausfuhren aus der EU und für Intrastat wird normalerweise die 8-stellige Warennummer unverändert verwendet.

Der deutsche Wortlaut dieser Zeilen stammt aus dem polnischen Zolltarifsystem ISZTAR4 und wird wöchentlich aktualisiert.

Daten des EU-Zolltarifs vom 13. September 2026.

Zollsätze, Ursprung und Dokumente

Lesen Sie zuerst die Hinweise. Öffnen Sie nur, was Sie prüfen wollen.

Neben dem regulären Zoll erfasst die EU zu dieser Nummer diese Arten von Maßnahmen. Sie stehen hier nur als Hinweise: ob eine für Ihre Waren gilt, kann davon abhängen, woher sie kommen, wer sie hergestellt hat, was genau die Ware ist und welche Dokumente Sie vorlegen. Beträge werden hier nicht berechnet.

Datenstand: 1. September 2026

Zusatzzoll auf Waren aus bestimmten Ländern

Zuerst

Handelspolitische Schutzmaßnahmen wie ein Antidumpingzoll können für Waren mit Ursprung in folgenden Ländern gelten:

  • jedes Land
  • China
  • jedes Land außer China
  • Malaysia
  • Taiwan

Der Zollsatz hängt vom Hersteller oder Ausführer ab, sodass für zwei Sendungen derselben Ware unterschiedliche Zollsätze gelten können.

Dies ist bei einer detaillierteren Zolltarifnummer unterhalb dieser Nummer erfasst und betrifft Ihre Waren daher möglicherweise nicht. Die Einfuhrzeilen unter dieser Nummer ansehen

Diese Nummer in der amtlichen TARIC-Datenbank der EU prüfen

Der Zoll verlangt außerdem eine Mengenangabe in Stückzahl

Erforderlich

In der Zollanmeldung ist die tatsächliche Menge in Stückzahl anzugeben. Diese Mengenangabe ersetzt weder die Eigenmasse noch den Wert: Beides muss zusätzlich angegeben werden.

Beispiel: Beträgt die Menge in Stückzahl 24, wird in diesem Feld der Zollanmeldung die Zahl 24 eingetragen.

Niedrigerer Zollsatz für Waren aus einigen Ländern

Möglich

Präferenzzollsätze gibt es für Waren mit Ursprung in:

  • Andorra
  • San Marino
  • Türkei
  • Europäische Union
  • Komoren (ohne Mayotte), Madagaskar, Mauritius, Seychellen und zugeh. Gebiete und Simbabwe
  • Botsuana, Eswatini, Lesotho, Mosambik und Namibia
  • Westsahara
  • Europäische Union, Island, Liechtenstein und Norwegen
  • +46 Ursprungsländer

Diese Sätze gelten für Wirtschaftspartnerschaftsabkommen; CARIFORUM außer Haiti; GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen); GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung); ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete); APS - Allgemeine Regelung außer Indien.

Ob Sie einen davon nutzen können, hängt von den Ursprungsregeln für die Ware und von den Nachweisen ab, die Sie vorlegen können.

Diese Nummer in der amtlichen TARIC-Datenbank der EU prüfen

Eine begrenzte Menge zu einem niedrigeren Zollsatz

Prüfen

Zu dieser Nummer ist ein Zollkontingent erfasst. Das sagt nichts darüber, ob davon noch etwas verfügbar ist. Es gilt für Waren mit Ursprung in:

  • jedes Land außer Weißrußland und Russische Föderation

Dies ist bei einer detaillierteren Zolltarifnummer unterhalb dieser Nummer erfasst und betrifft Ihre Waren daher möglicherweise nicht. Die Einfuhrzeilen unter dieser Nummer ansehen

Diese Nummer in der amtlichen TARIC-Datenbank der EU prüfen

Beschränkungen und Unterlagen

Wichtig

Für Waren mit Ursprung in den folgenden Ländern sind Einfuhrbeschränkungen erfasst:

  • Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
  • Ukraine
  • Weißrußland
  • Russische Föderation
  • jedes Land

Die EU hat für diese Nummer Bedingungen für Dokumente erfasst. Was der Zoll verlangen kann, hängt davon ab, woher die Waren kommen, um welche Ware es sich genau handelt und welches Zollverfahren angewendet wird.

Ursprungsnachweis 2 Bedingungen

Wenn Sie für Waren aus einem Land, mit dem die EU ein Handelsabkommen hat, einen niedrigeren Zollsatz beanspruchen, verlangt der Zoll einen Ursprungsnachweis, zum Beispiel eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung.

Den Originalwortlaut der EU zu diesen Bedingungen anzeigen
  • Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
  • Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Sanktionen und Regionen mit Handelsbeschränkungen 10 Bedingungen

Manche Bedingungen ergeben sich aus den Sanktionsvorschriften der EU. Sie sind relevant, wenn die Waren einen Bezug zu Ländern oder Regionen haben, für die Handelsbeschränkungen der EU gelten.

Den Originalwortlaut der EU zu diesen Bedingungen anzeigen
  • Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
  • Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
  • Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 3)
  • Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
  • Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1ra Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
  • Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 4)
  • Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
  • Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
  • Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
  • Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates

Erklärungen, dass die Waren nicht unter eine Vorschrift fallen 1 Bedingung

Manche Bedingungen sind Erklärungen, dass eine Vorschrift die Waren nicht erfasst, zum Beispiel dass die Ware nicht auf einer Kontrollliste steht.

Den Originalwortlaut der EU zu dieser Bedingung anzeigen
  • Andere Waren als in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt
Diese Nummer in der amtlichen TARIC-Datenbank der EU prüfen

Daten zu den EU-Zollmaßnahmen vom 1. September 2026.

Eine letzte Prüfung der Tarifierung

Prüfen Sie den Weg und die nächstliegenden Alternativen.

Nutzen Sie diese Ansicht, wenn Sie noch unsicher sind, ob die Nummer das Produkt genau beschreibt.

Wie wir zu dieser Nummer gekommen sind

  1. XVI
  2. 85
  3. 8501
  4. 8501 31
  5. 8501 31 00
Die Schritte anzeigen

Unterposition 8501 31 hat nur diese eine 8-stellige Warennummer, daher gibt es keine benachbarte Warennummer zum Vergleich.

Die hier gezeigten Zollsätze sind Schätzwerte, die amtlichen EU-/deutschen, norwegischen und britischen Zolltarifdaten entnommen wurden, und dienen nur zur Orientierung. Prüfen Sie den aktuellen Zollsatz im EZT-online des deutschen Zolls, in TARIC, beim norwegischen Zoll oder im britischen Online Trade Tariff, bevor Sie Ihre Zollanmeldung abgeben. Der zu zahlende Zollsatz kann außerdem vom Ursprungsland abhängen. Dies sind nur die Grundzollsätze: Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Antidumpingzölle sowie Schutz- und Kontingentmaßnahmen sind nicht enthalten.