Kapitel 57 · Abschnitt XI
Teppiche und andere fussbodenbeläge, aus spinnstoffen
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Amtlicher Wortlaut
TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN
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- XI
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Einfuhrzoll für die folgenden Zolltarifnummern: 3.0–8.0%*
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- 5701 Teppiche aus Spinnstoffen, geknüpft, auch konfektioniert 3.5–8.0%* Speichern
- 5702 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschl. Kelim, Sumak, Karamanie und ähnl. handgewebte Teppiche 3.0–8.0%* Speichern
- 5703 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch Kunstrasen, getuftet "Nadelflor", auch konfektioniert 8.0%* Speichern
- 5704 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert 6.7%* Speichern
- 5705 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert (ausg. geknüpft, gewebt oder getuftet [Nadelflor] sowie aus Filz) 8.0%* Speichern
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Wo sich der Zollsatz am stärksten ändert
In diesen Gruppen bestimmt die gewählte Zolltarifnummer den Zollsatz.
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Alle 14 Nummern auf dieser Ebene ansehenDie Tarifierung bestimmt hier den Zollsatz: von 0.0 % bis 8.0 %.
- 50 SEIDE 0.0–7.5%*
- 51 WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR 0.0–8.0%*
- 52 BAUMWOLLE 0.0–8.0%*
- 53 ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN 0.0–8.0%*
- 54 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSE 3.8–8.0%*
- 55 SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN 4.0–8.0%*
- 56 WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN 3.2–12.0%*
-
57 TEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN Sie sind hier 3.0–8.0%*
- 58 SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN 5.0–8.0%*
- 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN 0.0–8.0%*
- 60 GEWIRKE UND GESTRICKE 6.5–8.0%*
- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN 8.0–12.0%*
- 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN 6.3–12.0%*
- 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN 0.0–12.0%*
Benachbarte Zolltarifnummern prüfen
Die Nummern direkt vor und nach dieser, falls eine benachbarte Gruppe besser passt.
Watte, filze und vliesstoffe; spezialgarne; bindfäden, seile und taue…
Teppiche und andere fussbodenbeläge, aus spinnstoffen
Spezialgewebe; getuftete spinnstofferzeugnisse; spitzen; tapisserien;…
Die hier gezeigten Zollsätze sind Schätzwerte, die amtlichen EU-/deutschen, norwegischen und britischen Zolltarifdaten entnommen wurden, und dienen nur zur Orientierung. Prüfen Sie den aktuellen Zollsatz im EZT-online des deutschen Zolls, in TARIC, beim norwegischen Zoll oder im britischen Online Trade Tariff, bevor Sie Ihre Zollanmeldung abgeben. Der zu zahlende Zollsatz kann außerdem vom Ursprungsland abhängen. Dies sind nur die Grundzollsätze: Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Antidumpingzölle sowie Schutz- und Kontingentmaßnahmen sind nicht enthalten.
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