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Zolltarifnummer · HS-Unterposition 3811 21

Vollständige Zolltarifnummer erreicht

Additives für Schmieröle, zubereitet

Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend

Dies ist eine vollständige 8-stellige Warennummer. Bei der Ausfuhr und für Intrastat wird sie unverändert verwendet. Bei der Einfuhr in die EU wählen Sie unten eine 10-stellige Zeile.

Den amtlichen Wortlaut ansehen

Amtlicher Wortlaut

Additives für Schmieröle, zubereitet, Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend

Sie sehen, was bei der Ausfuhr aus der EU gilt. Wechseln Sie oben, wenn Sie Waren einführen.

Sie sehen, was bei der Einfuhr in die EU gilt. Wechseln Sie oben, wenn Sie Waren ausführen.

Ihre Antwort für die Ausfuhr

Die vollständige Warennummer für die EU-Ausfuhr lautet 3811 21 00.

Für eine Ausfuhranmeldung oder Intrastat wählen Sie keine 10-stellige EU-Einfuhrzeile. Das Bestimmungsland ordnet die Waren nach seinem eigenen Zolltarif ein.

8 Ziffern, fertig

Verkauf nach Norwegen, Großbritannien und in die USA

Was dort bei der Einfuhr anfällt.

Norwegen, Großbritannien und die USA haben unter dem 6-stelligen HS-Code eigene Tariflinien. Die Sätze unten sind das, was ihr Zoll auf Waren aus der EU erhebt. Gleichen Sie die Ware mit dem Wortlaut des jeweiligen Landes ab, bevor Sie sich auf einen Satz verlassen.

Norwegen

Zollfrei

  • Landeseigene Linien1 norwegische Linie

38.11.2100 Containing petroleum oils or oils obtained from bituminous minerals

Norwegische Zolldaten: geprüft 13. September 2026.

Großbritannien

4.0%

  • Landeseigene Linien35 britische Linien
  • Ursprung EUZollfrei

3811 21 00 11 Dispersing agent and oxidation inhibitor containing : - o-amino polyisobutylenephenol

Für Nordirland gelten andere Regeln.

Britische Zolldaten: geprüft 13. September 2026.

USA

10.0%

Geschätzt anhand veröffentlichter amerikanischer Maßnahmen

  • Landeseigene Linien1 amerikanische Linie
  • Einfuhrdatum18. September 2026

3811.21.00.00 Antiknock preparations, oxidation inhibitors, gum inhibitors, viscosity improvers

Der amerikanische Einführer gibt die Zollanmeldung ab.

Amerikanische Zolldaten geprüft 16. September 2026.

Die 1 norwegische Zeile ansehen

Verkauf nach Norwegen

Norwegen unterteilt die 6-stellige Kategorie auf eigene Weise. Daher werden hier Norwegens eigene Untergliederungen dieser Kategorie angezeigt, nicht die vorliegende EU-Zolltarifnummer. Gleichen Sie Ihr Produkt mit den jeweiligen Warenbeschreibungen ab; der vom norwegischen Zoll erhobene Zoll ist in jeder Zeile angegeben.

  • 38.11.2100

    Containing petroleum oils or oils obtained from bituminous minerals

    Regulärer Zollsatz
    Zollfrei

Norwegische Tarifdaten, Version 1.5/1.2, zuletzt geprüft 13. September 2026.

Enthält Daten des norwegischen Zolls (data.toll.no), lizenziert unter CC BY 4.0, für die Anzeige angepasst.

Die 35 britischen Zeilen ansehen

Verkauf nach Großbritannien

Was der britische Zoll erhebt, wenn solche Waren in Großbritannien ankommen.

  • Alle 35 britischen Zeilen unter dieser Nummer

    Sie haben alle dieselben Zollsätze, die hier stehen.

    Regulärer Zollsatz
    4.0%
    Waren mit Ursprung in der EU
    Zollfrei Für diesen Zollsatz benötigen Sie einen Nachweis des EU-Präferenzursprungs.

Diese Sätze gelten in Großbritannien. Für Waren, die nach Nordirland gelangen, können andere Regeln gelten.

Britische Zolltarifdaten, Version v4.0.1599, zuletzt geprüft 13. September 2026.

Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0.

Quelle: UK Department for Business and Trade (data.api.trade.gov.uk).

Die 1 amerikanische Linie ansehen

Verkauf in die USA

Was der amerikanische Zoll erhebt, wenn solche Waren aus der EU ankommen. Der amerikanische Einführer gibt die Zollanmeldung ab und zahlt den Zoll.

  • 3811.21.00.00

    Antiknock preparations, oxidation inhibitors, gum inhibitors, viscosity improvers, anti-corrosive preparations and other prepared additives, for mineral oils (including gasoline) or for other liquids used for the same purposes as mineral oils, Additives for lubricating oils, Containing petroleum oils or oils obtained from bituminous minerals

    Allgemeiner Satz
    6.5%
    Aus der EU
    10.0% Geschätzt anhand veröffentlichter amerikanischer Maßnahmen Angewendete amerikanische Positionen: 9903.05.39 Section 301 forced-labour action, 91 FR 47318 (memorandum 91 FR 47717), U.S. note 52 to subchapter III of chapter 99

Berechnet für eine Einfuhr am 18. September 2026.

Amerikanischer Zolltarif, Version 2026HTSRev19, zuletzt geprüft 16. September 2026.

Letzte von uns erfasste Änderung: Revision 19 (2026), 16. September 2026.

Antidumpingzölle, Ausgleichszölle, amerikanische Einfuhrabgaben und Zollgebühren sind nicht enthalten.

Die Beschreibungen oben sind die amerikanischen Zolltariftexte, die die USA nur auf Englisch veröffentlichen.

Quelle: der amerikanische Zolltarif der US International Trade Commission (hts.usitc.gov), public domain, sowie die im Federal Register veröffentlichten Maßnahmen.

Dies ist eine Planungsschätzung anhand des amerikanischen Zolltarifs (die Revision ist angegeben) und der im Federal Register veröffentlichten Maßnahmen zum angegebenen Datum, für eine Sendung mit Ursprung in der EU. Es ist keine Zollanmeldung, keine Rechtsberatung und keine Einschätzung eines Zollagenten, und zollcodes.de ist kein in den USA zugelassener Zollagent. Der amerikanische Einführer oder sein Zollagent bestätigt vor der Anmeldung die Tarifierung, den Ursprung, den Wert und den fälligen Zoll.

Bevor Sie die Warennummer verwenden

Prüfen Sie die Faktoren, die nicht aus der Warennummer hervorgehen

Die Warennummer kann richtig sein, während sich der zu zahlende Betrag trotzdem ändert, je nachdem, woher die Waren kommen, wann sie eintreffen oder welche zusätzlichen EU-Maßnahmen gelten.

  1. Die Ware und ihre Aufmachung Prüfen Sie, ob Ihr Produkt wirklich dieser Beschreibung entspricht, auch in Bezug auf das Material und die Form, in der es ankommt.
  2. Ursprungsland Handelsabkommen, Sanktionen und zusätzliche Maßnahmen können die Behandlung derselben Nummer verändern.
  3. Aktuelle Zollmaßnahmen Prüfen Sie den heutigen Zollsatz, mögliche Beschränkungen oder Genehmigungen und die Menge, die der Zoll verlangt, im EZT-online oder in TARIC.

In einer EU-Einfuhranmeldung

Wählen Sie die 10-stellige Zeile, die zu den Waren passt.

35 Einfuhrzeilen

Bei der Einfuhr dieser Waren in die EU ist in der Anmeldung eine 10-stellige Zolltarifnummer erforderlich. Unter 3811 21 00 enthält der EU-Zolltarif 35 Zeilen mit jeweils eigenem Wortlaut.

Sie oder Ihr Zollvertreter wählen die Zeile, deren Wortlaut zu den Waren passt; die letzte Zeile, "andere", deckt Waren ab, die von keiner der spezifischen Formulierungen erfasst werden.

Manche Zeilen hängen von der vorgesehenen Verwendung der Waren ab und erfordern eine zollrechtliche Bewilligung; der passende Wortlaut allein berechtigt nicht zu einem niedrigeren Zollsatz.

  1. Den ganzen Wortlaut abgleichen Eine Zeile besteht aus ihrem eigenen Wortlaut und dem Gruppierungstext darüber. Lesen Sie beides, bevor Sie sich für eine entscheiden.
  2. Die vorgesehene Verwendung prüfen Bei manchen Zeilen hängt der niedrigere Zollsatz von der vorgesehenen Verwendung der Waren ab, nicht allein von den Waren selbst.
  3. Die Bewilligung bestätigen Ist der niedrigere Zollsatz an Bedingungen geknüpft, verlangt der Zoll eine zollrechtliche Bewilligung, bevor er angewendet werden kann.
  • Additive für Schmieröle

  • 3811 21 00 11

    Dispergiermittel und Antioxidans enthaltend - o-Aminopolyisobutylenphenol (CAS RN 78330-13-9), - mehr als 30 GHT, jedoch nicht mehr als 50 GHT Mineralöle, zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 12

    Dispergiermittel, - Ester von Polyisobutenylbernsteinsäure und Pentaerythrit enthaltend (CAS RN 103650-95-9), - mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 35 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT und - mit einem Chlorgehalt von nicht mehr als 0,05 GHT, zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 13

    Additive - borathaltige Magnesium-(C16-24)-alkylbenzolsulfonate und - Mineralöle enthaltend mit einer Gesamtbasenzahl (GBZ) von mehr als 250, jedoch nicht mehr als 350, zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 14

    Dispergiermittel, - Polyisobutylensuccinimid enthaltend, gewonnen aus Reaktionsprodukten von Poly(ethylenpolyaminen) und Poly(isobutenylbernsteinsäureanhydrid) (CAS RN 147880-09-9), - mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 35 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT, - mit einem Chlorgehalt von nicht mehr als 0,05 GHT - mit einer Gesamtbasenzahl unter 15, zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 16

    Detergens, - Calciumsalz von Beta-aminocarbonylalkylphenol (Reaktionsprodukt von Mannichbase des Alkylphenols) enthaltend, - mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 40 GHT, jedoch nicht mehr als 60 GHT und - mit einer Gesamtbasenzahl von mehr als 120 zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 19

    Additive enthaltend - ein Gemisch auf Basis von Polyisobutylensuccinimid und - mehr als 30 GHT, jedoch nicht mehr als 50 GHT Mineralöle, mit einer Gesamtbasenzahl von mehr als 40, zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 20

    Additive für Schmieröle, auf der Grundlage von organischen Molybdänkomplexverbindungen, in Mineralöl gelöst

  • 3811 21 00 21

    Additiv bestehend -zu 90 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 97 GHT aus Reaktionsprodukten von Butyl-cyclohex-3-encarboxylat und Schwefel (CAS RN 160305-95-3), -zu 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT aus Mineralöl zur Verwendung bei der Herstellung von Additiven für Schmieröle

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 22

    Additiv, im Wesentlichen bestehend aus: -Poly(isobutenyl)bernsteinsäureanhydrid-Reaktionsprodukt (CAS RN 192662-34-3) mit N,N-Diethylaminoethanol (CAS RN 100-37-8) -mit einem Gehalt an Mineralöl von mehr als 25 GHT, jedoch nicht mehr als 40 GHT, zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 24

    Additiv, im Wesentlichen bestehend aus: -Poly(isobutenyl)bernsteinsäureanhydrid-Reaktionsprodukt mit Polyethylenpolyaminen, boriert (CAS RN 134758-95-5), mit einem Chlorgehalt von 0,05 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,25 GHT, und einer Gesamtbasenzahl (GBZ) von mehr als 20, -mit einem Gehalt an Mineralöl von mehr als 45 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT, zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 25

    Additive - ein Polymethacryl-Copolymer mit Alkylgruppen von 8 bis 18 Kohlenstoffatomen mit N-[3-(Dimethylamino)propyl]methacrylamid, mit einer gewichtsgemittelten Molmasse (Mw) von mehr als 10 000, jedoch nicht mehr als 20 000 enthaltend - mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 15 GHT, jedoch nicht mehr als 30 GHT zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 26

    Additiv, im Wesentlichen bestehend aus: -Phosphorodithionsäure, gemischte O,O-bis(1,3-dimethylbutyl und isopropyl)ester, Zinksalze (CAS RN 84605-29-8), -mit einem Gehalt an Mineralöl von mehr als 7 GHT, jedoch nicht mehr als 12 GHT, zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 27

    Additive -mit einem Gehalt von 10 GHT oder mehr eines Ethylen-Propylen-Copolymers, durch Succinatanhydridgruppen chemisch modifiziert, das mit 3-Nitroanilin reagierte, und -Mineralöle enthaltend zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 28

    Additiv, im Wesentlichen bestehend aus: -Zink-bis(O,O-bis(2-ethylhexyl))bis(dithiophosphat) (CAS RN 4259-15-8), -mehr als 0,5 GHT, jedoch nicht mehr als 6 GHT, Triphenylphosphit (CAS RN 101-02-0), -mehr als 0,5 GHT, jedoch nicht mehr als 6 GHT, O,O,O-Triphenylthiophosphat (CAS RN 597-82-0) und nicht mehr als 7,5 GHT kombinierten Triphenylthiophosphorverbindungen, -10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, an Mineralölen, zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 29

    Additiv bestehend -zu 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT, aus Calcium-C16-24-Alkylbenzolsulfonaten (CAS RN 70024-69-0), -zu 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT aus Mineralölen zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 30

    Additive für Schmieröle, Mineralöle enthaltend, bestehend aus Calciumsalzen von Reaktionsprodukten von polyisobutylensubstituiertem Phenol mit Salicylsäure und Formaldehyd, verwendet als konzentriertes Additiv für die Herstellung von Motorölen durch ein Mischverfahren

  • 3811 21 00 32

    Additiv, im Wesentlichen bestehend aus: -Zink-O,O,O',O'-tetrakis(1,3-dimethylbutyl)bis(phosphorodithioat) (CAS RN 2215-35-2), -4 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 GHT, an Mineralölen, zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 33

    Additive - Calciumsalze aus den Produkten der Reaktion von Heptylphenol mit Formaldehyd (CAS RN 84605-23-2) und - Mineralöle enthaltend mit einer Gesamtbasenzahl (GBZ) von mehr als 40, jedoch nicht mehr als 100, zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen oder von in Schmierölen verwendeten überbasischen Detergenzien

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 34

    Detergens, -Calciumsalze der Methyl-, mono-C20-24-verzweigten Alkylderivate der Benzolsulfonsäure (CAS RN 722503-68-6) enthaltend -mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 30 GHT, jedoch nicht mehr als 60 GHT und -mit einer Gesamtbasenzahl von mehr als 310, jedoch nicht mehr als 340, zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 37

    Additive - ein mit C4-20 Alkoholen verestertes und mit Aminopropylmorpholin modifiziertes Styrol-Maleinsäureanhydrid-Copolymer enthaltend, - mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 50 GHT, jedoch nicht mehr als 75 GHT zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 38

    Lösung von Mineralölen (CAS RN 64742-52-5, 64742-53-6, 64742-56-9 oder Mischungen davon) mit einem Gehalt an: -Barium-, Calcium-, Magnesium- oder Zinksalz der Dinonylnaphthylsulfonsäure (CAS RN 25619-56-1, 28015-99-8, 28016-00-4 oder 57855-77-3) von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 GHT -auch mit Barium-, Calcium-, Magnesium- oder Zinksalz einer Mischung von C3-C24-Carbonsäuren (CAS RN 68990-37-4) von nicht mehr als 25 GHT

  • 3811 21 00 48

    Additive, - überbasische Magnesium-(C20-C24)-Alkylbenzolsulfonate (CAS RN 231297-75-9) enthaltend und - mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 25 GHT, jedoch nicht mehr als 50 GHT, - mit einer Gesamtbasenzahl von mehr als 350, jedoch nicht mehr als 450, zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen oder zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 53

    Additive, - überbasisches Calcium-Petroleumsulfonat (CAS 68783-96-0) mit einem Sulfonatgehalt von 15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT enthaltend, und - mit einem Gehalt an Mineralöl von mehr als 40 GHT, jedoch nicht mehr als 60 GHT, mit einer Gesamtbasenzahl von 280 oder mehr, jedoch nicht mehr als 420, zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 55

    Additive, - Calcium-Polypropylbenzolsulfonat (CAS RN 75975-85-8) mit geringer Basenzahl enthaltend und - mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 40 GHT, jedoch nicht mehr als 60 GHT, mit einer Gesamtbasenzahl von mehr als 10, jedoch nicht mehr als 25, zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 60

    Additive für Schmieröle, Mineralöle enthaltend, - auf der Grundlage von calciumpolypropylenylsubstituiertem Benzolsulfonat (CAS RN 75975-85-8) mit einem Gehalt von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 GHT, - mit einer Basenzahl (TBN) von 280 oder mehr, jedoch nicht mehr als 320, zur Verwendung als konzentriertes Additiv für die Herstellung von Motorölen durch ein Mischverfahren

  • 3811 21 00 63

    Additive, - eine überbasische Mischung von Calcium-Petroleumsulfonaten (CAS RN 61789-86-4) und synthetischen Calcium-Alkylbenzolsulfonaten (CAS RN 68584-23-6 und CAS RN 70024-69-0) mit einem Gesamtgehalt an Sulfonat von 15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT enthaltend, und - mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 40 GHT, jedoch nicht mehr als 60 GHT, mit einer Gesamtbasenzahl von 280 oder mehr, jedoch nicht mehr als 320, zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 65

    Additive, - ein Gemisch auf Basis von Polyisobutylensuccinimid enthaltend (CAS RN 160610-76-4) und - mit einem Mineralölgehalt von mehr als 35 GHT, aber nicht mehr als 50 GHT, mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,7 GHT, aber nicht mehr als 1,3 GHT, und mit einer Gesamtbasenzahl von mehr als 8, zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 70

    Additive für Schmieröle, - Polyisobutylensuccinimid enthaltend, gewonnen aus Reaktionsprodukten von Polyethylenpolyaminen und Polyisobutenylbernsteinsäureanhydrid (CAS RN 84605-20-9), - Mineralöle enthaltend, - mit einem Chlorgehalt von 0,05 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,25 GHT, - mit einer Basenzahl (TBN) von mehr als 20, zur Verwendung als konzentriertes Additiv für die Herstellung von Motorölen durch ein Mischverfahren

  • 3811 21 00 73

    Additive, - borierte Succinimidverbindungen (CAS RN 134758-95-5), - Mineralöle enthaltend und - mit einer Gesamtbasenzahl (GBZ) von mehr als 40, zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 75

    Additive enthaltend - Calciumdialkylbenzolsulfonate (C10-C14), - mehr als 40 GHT, jedoch nicht mehr als 60 GHT Mineralöle, mit einer Gesamtbasenzahl von nicht mehr als 10, zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 77

    Antischaumadditive bestehend aus - einem 2-Ethylhexylacrylat-Ethylacrylat-Copolymer sowie - mehr als 50 GHT, jedoch nicht mehr als 80 GHT Mineralölen, zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 80

    Additive enthaltend - aromatisches Polyisobutylen-polyaminsuccinimid, - mehr als 40 GHT, jedoch nicht mehr als 60 GHT Mineralöle, mit einem Stickstoffgehalt von mehr als 0,6 GHT, jedoch nicht mehr als 0,9 GHT, zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 83

    Additive, - Polyisobutylensuccinimid enthaltend, gewonnen aus den Reaktionsprodukten von Polyethylenpolyaminen mit Polyisobutylenbernsteinsäureanhydrid (CAS-RN 84605-20-9), - mit einem Gehalt an Mineralölen von mehr als 31,9 GHT, jedoch nicht mehr als 43,3 GHT, - mit einem Chlorgehalt von nicht mehr als 0,05 % GHT und - mit einer Gesamtbasenzahl (GBZ) von mehr als 20, zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 85

    Additive, - mit einem Mineralölgehalt von mehr als 20 GHT, jedoch nicht mehr als 45 GHT - auf der Grundlage eines Gemischs von verzweigten Dodecylphenolsulfidcalciumsalzen, auch carbonisiert, zur Verwendung bei der Herstellung von Additivmischungen

    5.3%

    Zollaussetzung: 0% mit einer Bewilligung zur besonderen Verwendung

    Es gelten Bedingungen. Eine zollrechtliche Bewilligung ist erforderlich.

  • 3811 21 00 90

    andere

Eine Aussetzung ist ein niedrigerer Zollsatz, den die EU für bestimmte Waren gewährt; ob Ihre Waren dafür infrage kommen, hängt vom Wortlaut und von den Bedingungen der Zeile ab.

Bei Ausfuhren aus der EU und für Intrastat wird normalerweise die 8-stellige Warennummer unverändert verwendet.

Der deutsche Wortlaut dieser Zeilen stammt aus dem polnischen Zolltarifsystem ISZTAR4 und wird wöchentlich aktualisiert.

Daten des EU-Zolltarifs vom 13. September 2026.

Zollsätze, Ursprung und Dokumente

Lesen Sie zuerst die Hinweise. Öffnen Sie nur, was Sie prüfen wollen.

Neben dem regulären Zoll erfasst die EU zu dieser Nummer diese Arten von Maßnahmen. Sie stehen hier nur als Hinweise: ob eine für Ihre Waren gilt, kann davon abhängen, woher sie kommen, wer sie hergestellt hat, was genau die Ware ist und welche Dokumente Sie vorlegen. Beträge werden hier nicht berechnet.

Datenstand: 1. September 2026

Niedrigerer Zollsatz für Waren aus einigen Ländern

Möglich

Präferenzzollsätze gibt es für Waren mit Ursprung in:

  • San Marino
  • Komoren (ohne Mayotte), Madagaskar, Mauritius, Seychellen und zugeh. Gebiete und Simbabwe
  • Botsuana, Eswatini, Lesotho, Mosambik und Namibia
  • Elfenbeinküste
  • Kamerun
  • Fidschi
  • Vereinigtes Königreich
  • Ghana
  • +46 Ursprungsländer

Diese Sätze gelten für Wirtschaftspartnerschaftsabkommen; CARIFORUM außer Haiti; GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen); ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete); APS - Allgemeine Regelung; GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung).

Ob Sie einen davon nutzen können, hängt von den Ursprungsregeln für die Ware und von den Nachweisen ab, die Sie vorlegen können.

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Beschränkungen und Unterlagen

Wichtig

Für Waren mit Ursprung in den folgenden Ländern sind Einfuhrbeschränkungen erfasst:

  • Ukraine
  • Weißrußland
  • Russische Föderation
  • jedes Land

Die EU hat für diese Nummer Bedingungen für Dokumente erfasst. Was der Zoll verlangen kann, hängt davon ab, woher die Waren kommen, um welche Ware es sich genau handelt und welches Zollverfahren angewendet wird.

Ursprungsnachweis 2 Bedingungen

Wenn Sie für Waren aus einem Land, mit dem die EU ein Handelsabkommen hat, einen niedrigeren Zollsatz beanspruchen, verlangt der Zoll einen Ursprungsnachweis, zum Beispiel eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung.

Den Originalwortlaut der EU zu diesen Bedingungen anzeigen
  • Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
  • Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Sanktionen und Regionen mit Handelsbeschränkungen 10 Bedingungen

Manche Bedingungen ergeben sich aus den Sanktionsvorschriften der EU. Sie sind relevant, wenn die Waren einen Bezug zu Ländern oder Regionen haben, für die Handelsbeschränkungen der EU gelten.

Den Originalwortlaut der EU zu diesen Bedingungen anzeigen
  • Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
  • Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
  • Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1ra Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
  • Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 4)
  • Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 3)
  • Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
  • Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
  • Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
  • Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
  • Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates

Warenkontrollen und Genehmigungen 3 Bedingungen

Je nachdem, um welche Ware es sich genau handelt, kann der Zoll eine Lizenz, eine Genehmigung oder eine Kontrollbescheinigung verlangen, bevor die Waren überlassen werden.

Den Originalwortlaut der EU zu diesen Bedingungen anzeigen
  • Einhaltung der in Spalte 2 des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten REACH-Beschränkungen
  • Ausnahme von den REACH-Beschränkungen gemäß Artikel 67(1) und (2) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
  • Für dieses Stoff/Gemisch gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 nicht ( Anhang XVII )
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Daten zu den EU-Zollmaßnahmen vom 1. September 2026.

Eine letzte Prüfung der Tarifierung

Prüfen Sie den Weg und die nächstliegenden Alternativen.

Nutzen Sie diese Ansicht, wenn Sie noch unsicher sind, ob die Nummer das Produkt genau beschreibt.

Wie wir zu dieser Nummer gekommen sind

  1. VI
  2. 38
  3. 3811
  4. 3811 21
  5. 3811 21 00
Die Schritte anzeigen

Unterposition 3811 21 hat nur diese eine 8-stellige Warennummer, daher gibt es keine benachbarte Warennummer zum Vergleich.

Die hier gezeigten Zollsätze sind Schätzwerte, die amtlichen EU-/deutschen, norwegischen und britischen Zolltarifdaten entnommen wurden, und dienen nur zur Orientierung. Prüfen Sie den aktuellen Zollsatz im EZT-online des deutschen Zolls, in TARIC, beim norwegischen Zoll oder im britischen Online Trade Tariff, bevor Sie Ihre Zollanmeldung abgeben. Der zu zahlende Zollsatz kann außerdem vom Ursprungsland abhängen. Dies sind nur die Grundzollsätze: Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Antidumpingzölle sowie Schutz- und Kontingentmaßnahmen sind nicht enthalten.