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Zolltarifnummer · HS-Unterposition 2903 79

Vollständige Zolltarifnummer erreicht

Halogenderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe

Nur mit Brom und Chlor, Fluor und Chlor oder Fluor und Brom halogeniert (ausg. perhalogenierte Derivate sowie Chlordifluormethan, Dichlortrifluorethane, Dichlorfluorethane, Chlordifluorethane, Dichlorpentafluorpropane, Bromtrifluormethan und Dibromtetrafluorethane)

Dies ist eine vollständige 8-stellige Warennummer. Bei der Ausfuhr und für Intrastat wird sie unverändert verwendet. Bei der Einfuhr in die EU wählen Sie unten eine 10-stellige Zeile.

Den amtlichen Wortlaut ansehen

Amtlicher Wortlaut

Halogenderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe, nur mit Brom und Chlor, Fluor und Chlor oder Fluor und Brom halogeniert (ausg. perhalogenierte Derivate sowie Chlordifluormethan, Dichlortrifluorethane, Dichlorfluorethane, Chlordifluorethane, Dichlorpentafluorpropane, Bromtrifluormethan und Dibromtetrafluorethane)

Sie sehen, was bei der Ausfuhr aus der EU gilt. Wechseln Sie oben, wenn Sie Waren einführen.

Sie sehen, was bei der Einfuhr in die EU gilt. Wechseln Sie oben, wenn Sie Waren ausführen.

Ihre Antwort für die Ausfuhr

Die vollständige Warennummer für die EU-Ausfuhr lautet 2903 79 30.

Für eine Ausfuhranmeldung oder Intrastat wählen Sie keine 10-stellige EU-Einfuhrzeile. Das Bestimmungsland ordnet die Waren nach seinem eigenen Zolltarif ein.

8 Ziffern, fertig

Verkauf nach Norwegen, Großbritannien und in die USA

Was dort bei der Einfuhr anfällt.

Norwegen, Großbritannien und die USA haben unter dem 6-stelligen HS-Code eigene Tariflinien. Die Sätze unten sind das, was ihr Zoll auf Waren aus der EU erhebt. Gleichen Sie die Ware mit dem Wortlaut des jeweiligen Landes ab, bevor Sie sich auf einen Satz verlassen.

Norwegen

Zollfrei

  • Landeseigene Linien4 norwegische Linien

29.03.7901 Chlorotetradluoroethanes

Norwegische Zolldaten: geprüft 13. September 2026.

Großbritannien

Der Zollsatz hängt von der Zeile ab.

  • Landeseigene Linien3 britische Linien
  • Ursprung EUZollfrei

2903 79 30 10 Trans-1-chloro-3,3,3-trifluoropropene (CAS RN 102687-65-0)

Für Nordirland gelten andere Regeln.

Britische Zolldaten: geprüft 13. September 2026.

USA

10.0%

Geschätzt anhand veröffentlichter amerikanischer Maßnahmen

  • Landeseigene Linien3 amerikanische Linien
  • Einfuhrdatum17. September 2026

2903.79.10.00 Halogenated derivatives of hydrocarbons, Halogenated derivatives of acyclic hydrocarbons

Der amerikanische Einführer gibt die Zollanmeldung ab.

Amerikanische Zolldaten geprüft 16. September 2026.

Die 4 norwegischen Zeilen ansehen

Verkauf nach Norwegen

Norwegen unterteilt die 6-stellige Kategorie auf eigene Weise. Daher werden hier Norwegens eigene Untergliederungen dieser Kategorie angezeigt, nicht die vorliegende EU-Zolltarifnummer. Gleichen Sie Ihr Produkt mit den jeweiligen Warenbeschreibungen ab; der vom norwegischen Zoll erhobene Zoll ist in jeder Zeile angegeben.

  • 29.03.7901

    Chlorotetradluoroethanes

    Regulärer Zollsatz
    Zollfrei
  • 29.03.7902

    Other derivatives if methane, ethane or propane halogenated only with fluorine and chlorine

    Regulärer Zollsatz
    Zollfrei
  • 29.03.7903

    Derivatives of methane, ethane or propane halogenated only with fluorine and bromine

    Regulärer Zollsatz
    Zollfrei
  • 29.03.7909

    Other

    Regulärer Zollsatz
    Zollfrei

Norwegische Tarifdaten, Version 1.5/1.2, zuletzt geprüft 13. September 2026.

Enthält Daten des norwegischen Zolls (data.toll.no), lizenziert unter CC BY 4.0, für die Anzeige angepasst.

Die 3 britischen Zeilen ansehen

Verkauf nach Großbritannien

Was der britische Zoll erhebt, wenn solche Waren in Großbritannien ankommen.

  • 2903 79 30 10

    Trans-1-chloro-3,3,3-trifluoropropene (CAS RN 102687-65-0)

    Regulärer Zollsatz
    4.0%
    Waren mit Ursprung in der EU
    Zollfrei Für diesen Zollsatz benötigen Sie einen Nachweis des EU-Präferenzursprungs.
  • 2903 79 30 20

    Bromochloromethane (CAS RN 74-97-5)

    Regulärer Zollsatz
    4.0%
    Waren mit Ursprung in der EU
    Zollfrei Für diesen Zollsatz benötigen Sie einen Nachweis des EU-Präferenzursprungs.
  • 2903 79 30 90

    Other

    Regulärer Zollsatz
    Hängt von den Produktdetails ab
    Waren mit Ursprung in der EU
    Zollfrei Für diesen Zollsatz benötigen Sie einen Nachweis des EU-Präferenzursprungs.

Diese Sätze gelten in Großbritannien. Für Waren, die nach Nordirland gelangen, können andere Regeln gelten.

Britische Zolltarifdaten, Version v4.0.1599, zuletzt geprüft 13. September 2026.

Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0.

Quelle: UK Department for Business and Trade (data.api.trade.gov.uk).

Die 3 amerikanischen Linien ansehen

Verkauf in die USA

Was der amerikanische Zoll erhebt, wenn solche Waren aus der EU ankommen. Der amerikanische Einführer gibt die Zollanmeldung ab und zahlt den Zoll.

  • 2903.79.10.00

    Halogenated derivatives of hydrocarbons, Halogenated derivatives of acyclic hydrocarbons containing two or more different halogens, Other, Bromochloromethane

    Allgemeiner Satz
    Free
    Aus der EU
    10.0% Geschätzt anhand veröffentlichter amerikanischer Maßnahmen Angewendete amerikanische Positionen: 9903.05.39 Section 301 forced-labour action, 91 FR 47318 (memorandum 91 FR 47717), U.S. note 52 to subchapter III of chapter 99
  • 2903.79.90.30

    Halogenated derivatives of hydrocarbons, Halogenated derivatives of acyclic hydrocarbons containing two or more different halogens, Other, Monochlorotetrafluoroethane (HCFC-124)

    Allgemeiner Satz
    3.7%
    Aus der EU
    10.0% Geschätzt anhand veröffentlichter amerikanischer Maßnahmen Angewendete amerikanische Positionen: 9903.05.39 Section 301 forced-labour action, 91 FR 47318 (memorandum 91 FR 47717), U.S. note 52 to subchapter III of chapter 99
  • 2903.79.90.70

    Halogenated derivatives of hydrocarbons, Halogenated derivatives of acyclic hydrocarbons containing two or more different halogens, Other

    Allgemeiner Satz
    3.7%
    Aus der EU
    10.0% Geschätzt anhand veröffentlichter amerikanischer Maßnahmen Angewendete amerikanische Positionen: 9903.05.39 Section 301 forced-labour action, 91 FR 47318 (memorandum 91 FR 47717), U.S. note 52 to subchapter III of chapter 99

Berechnet für eine Einfuhr am 17. September 2026.

Amerikanischer Zolltarif, Version 2026HTSRev19, zuletzt geprüft 16. September 2026.

Letzte von uns erfasste Änderung: Revision 19 (2026), 16. September 2026.

Antidumpingzölle, Ausgleichszölle, amerikanische Einfuhrabgaben und Zollgebühren sind nicht enthalten.

Die Beschreibungen oben sind die amerikanischen Zolltariftexte, die die USA nur auf Englisch veröffentlichen.

Quelle: der amerikanische Zolltarif der US International Trade Commission (hts.usitc.gov), public domain, sowie die im Federal Register veröffentlichten Maßnahmen.

Dies ist eine Planungsschätzung anhand des amerikanischen Zolltarifs (die Revision ist angegeben) und der im Federal Register veröffentlichten Maßnahmen zum angegebenen Datum, für eine Sendung mit Ursprung in der EU. Es ist keine Zollanmeldung, keine Rechtsberatung und keine Einschätzung eines Zollagenten, und zollcodes.de ist kein in den USA zugelassener Zollagent. Der amerikanische Einführer oder sein Zollagent bestätigt vor der Anmeldung die Tarifierung, den Ursprung, den Wert und den fälligen Zoll.

Bevor Sie die Warennummer verwenden

Prüfen Sie die Faktoren, die nicht aus der Warennummer hervorgehen

Die Warennummer kann richtig sein, während sich der zu zahlende Betrag trotzdem ändert, je nachdem, woher die Waren kommen, wann sie eintreffen oder welche zusätzlichen EU-Maßnahmen gelten.

  1. Die Ware und ihre Aufmachung Prüfen Sie, ob Ihr Produkt wirklich dieser Beschreibung entspricht, auch in Bezug auf das Material und die Form, in der es ankommt.
  2. Ursprungsland Handelsabkommen, Sanktionen und zusätzliche Maßnahmen können die Behandlung derselben Nummer verändern.
  3. Aktuelle Zollmaßnahmen Prüfen Sie den heutigen Zollsatz, mögliche Beschränkungen oder Genehmigungen und die Menge, die der Zoll verlangt, im EZT-online oder in TARIC.

In einer EU-Einfuhranmeldung

Wählen Sie die 10-stellige Zeile, die zu den Waren passt.

3 Einfuhrzeilen

Bei der Einfuhr dieser Waren in die EU ist in der Anmeldung eine 10-stellige Zolltarifnummer erforderlich. Unter 2903 79 30 enthält der EU-Zolltarif 3 Zeilen mit jeweils eigenem Wortlaut.

Sie oder Ihr Zollvertreter wählen die Zeile, deren Wortlaut zu den Waren passt; die letzte Zeile, "andere", deckt Waren ab, die von keiner der spezifischen Formulierungen erfasst werden.

  1. Den ganzen Wortlaut abgleichen Eine Zeile besteht aus ihrem eigenen Wortlaut und dem Gruppierungstext darüber. Lesen Sie beides, bevor Sie sich für eine entscheiden.

Eine Aussetzung ist ein niedrigerer Zollsatz, den die EU für bestimmte Waren gewährt; ob Ihre Waren dafür infrage kommen, hängt vom Wortlaut und von den Bedingungen der Zeile ab.

Bei Ausfuhren aus der EU und für Intrastat wird normalerweise die 8-stellige Warennummer unverändert verwendet.

Der deutsche Wortlaut dieser Zeilen stammt aus dem polnischen Zolltarifsystem ISZTAR4 und wird wöchentlich aktualisiert.

Daten des EU-Zolltarifs vom 13. September 2026.

Zollsätze, Ursprung und Dokumente

Lesen Sie zuerst die Hinweise. Öffnen Sie nur, was Sie prüfen wollen.

Neben dem regulären Zoll erfasst die EU zu dieser Nummer diese Arten von Maßnahmen. Sie stehen hier nur als Hinweise: ob eine für Ihre Waren gilt, kann davon abhängen, woher sie kommen, wer sie hergestellt hat, was genau die Ware ist und welche Dokumente Sie vorlegen. Beträge werden hier nicht berechnet.

Datenstand: 1. September 2026

Niedrigerer Zollsatz für Waren aus einigen Ländern

Möglich

Präferenzzollsätze gibt es für Waren mit Ursprung in:

  • San Marino
  • Komoren (ohne Mayotte), Madagaskar, Mauritius, Seychellen und zugeh. Gebiete und Simbabwe
  • Botsuana, Eswatini, Lesotho, Mosambik und Namibia
  • Elfenbeinküste
  • Kamerun
  • Fidschi
  • Vereinigtes Königreich
  • Georgien
  • +34 Ursprungsländer

Diese Sätze gelten für Wirtschaftspartnerschaftsabkommen; CARIFORUM außer Haiti; GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen); ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete); GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung).

Ob Sie einen davon nutzen können, hängt von den Ursprungsregeln für die Ware und von den Nachweisen ab, die Sie vorlegen können.

Diese Nummer in der amtlichen TARIC-Datenbank der EU prüfen

Eine begrenzte Menge zu einem niedrigeren Zollsatz

Prüfen

Zu dieser Nummer ist ein Zollkontingent erfasst. Das sagt nichts darüber, ob davon noch etwas verfügbar ist. Es gilt für Waren mit Ursprung in:

  • jedes Land außer Weißrußland und Russische Föderation

Dies ist bei einer detaillierteren Zolltarifnummer unterhalb dieser Nummer erfasst und betrifft Ihre Waren daher möglicherweise nicht. Die Einfuhrzeilen unter dieser Nummer ansehen

Diese Nummer in der amtlichen TARIC-Datenbank der EU prüfen

Beschränkungen und Unterlagen

Wichtig

Für Waren mit Ursprung in den folgenden Ländern sind Einfuhrbeschränkungen erfasst:

  • Ukraine
  • Weißrußland
  • Russische Föderation
  • jedes Land

Die EU hat für diese Nummer Bedingungen für Dokumente erfasst. Was der Zoll verlangen kann, hängt davon ab, woher die Waren kommen, um welche Ware es sich genau handelt und welches Zollverfahren angewendet wird.

Ursprungsnachweis 2 Bedingungen

Wenn Sie für Waren aus einem Land, mit dem die EU ein Handelsabkommen hat, einen niedrigeren Zollsatz beanspruchen, verlangt der Zoll einen Ursprungsnachweis, zum Beispiel eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung.

Den Originalwortlaut der EU zu diesen Bedingungen anzeigen
  • Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Sanktionen und Regionen mit Handelsbeschränkungen 10 Bedingungen

Manche Bedingungen ergeben sich aus den Sanktionsvorschriften der EU. Sie sind relevant, wenn die Waren einen Bezug zu Ländern oder Regionen haben, für die Handelsbeschränkungen der EU gelten.

Den Originalwortlaut der EU zu diesen Bedingungen anzeigen
  • Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
  • Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
  • Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
  • Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1ra Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
  • Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 4)
  • Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 3)
  • Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
  • Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
  • Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
  • Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates

Warenkontrollen und Genehmigungen 7 Bedingungen

Je nachdem, um welche Ware es sich genau handelt, kann der Zoll eine Lizenz, eine Genehmigung oder eine Kontrollbescheinigung verlangen, bevor die Waren überlassen werden.

Den Originalwortlaut der EU zu diesen Bedingungen anzeigen
  • Ausnahme von den REACH-Beschränkungen gemäß Artikel 67(1) und (2) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
  • Für dieses Stoff/Gemisch gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 nicht ( Anhang XVII )
  • Einhaltung der in Spalte 2 des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten REACH-Beschränkungen
  • Einfuhrlizenz "geregelte Stoffe" (Ozonschicht), von der Kommission erteilt
  • Registrierungsnummer des Lizenzsystems gemäß Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/590
  • Nachfüllbare Behälter für ozonabbauende Stoffe (Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/590) mit einer Konformitätserklärung einschließlich eines Nachweises für verbindliche Vorkehrungen für die Rückgabe der Behälter zum Zwecke der Wiederauffüllung (Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/590)
  • Konformitätserklärung einschließlich eines Nachweises für verbindliche Vorkehrungen für die Rückgabe der Behälter zum Zwecke der Wiederauffüllung (Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/573)

Erklärungen, dass die Waren nicht unter eine Vorschrift fallen 3 Bedingungen

Manche Bedingungen sind Erklärungen, dass eine Vorschrift die Waren nicht erfasst, zum Beispiel dass die Ware nicht auf einer Kontrollliste steht.

Den Originalwortlaut der EU zu diesen Bedingungen anzeigen
  • Waren, die nicht unter die geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/573 fallen
  • Waren, die nicht unter das Einfuhrverbot gemäß Artikel 4 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2024/573 fallen
  • Stoffe, Erzeugnisse, Einrichtungen, die nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2024/590 fallen

Andere Bedingungen 11 Bedingungen

Diese Bedingungen gehören zu keiner der oben genannten Gruppen. Ob der Zoll eine davon verlangt, hängt von der Ware ab, davon, woher sie kommt, und vom Zollverfahren.

Den Originalwortlaut der EU zu diesen Bedingungen anzeigen
  • Gemäß Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung 2024/590 eingeführte Waren hinsichtlich Trifluormethan als Nebenprodukt während des Herstellungsprozesses
  • Ausnahme vom Verbot für ozonabbauende Stoffe, die zur Zerstörung oder Aufarbeitung bestimmt sind (siehe Artikel 12 und Artikel 13 Absatz 1 Buchstaben d und e (Einfuhr) der Verordnung (EU) 2024/590) oder für Erzeugnisse und Einrichtungen (siehe Artikel 12, Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe i (Einfuhr) der Verordnung (EU) 2024/590)
  • Ausnahme vom Verbot für ozonabbauende Stoffe zur Verwendung zu wesentlichen Labor- und Analysezwecken (Artikel 8 und Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c (Einfuhr) und Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a (Ausfuhr) der Verordnung (EU) 2024/590) sowie für Erzeugnisse und Einrichtungen (Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe j (Einfuhr) und Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe g (Ausfuhr) der Verordnung (EU) 2024/590)
  • Ausnahme vom Verbot der Verwendung ozonabbauender Stoffe als Verarbeitungshilfsstoffe (Artikel 7 und Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b (Einfuhr) und Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe c (Ausfuhr) der Verordnung (EU) 2024/590)
  • Ausnahme vom Verbot der Verwendung ozonabbauender Stoffe als Ausgangsstoffe (Artikel 6 und Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a (Einfuhr) und Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b (Ausfuhr) der Verordnung (EU) 2024/590)
  • Nettomasse des ozonabbauenden Stoffes, multipliziert mit dem ODP des ozonabbauenden Stoffes/der ozonabbauenden Stoffe, auch wenn er in Erzeugnissen und Einrichtungen enthalten ist
  • Behälter, die gemäß Artikel 15 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2024/590 gekennzeichnet sind und ozonabbauende Stoffe enthalten, die für die in den Artikeln 6, 7, 8 und 12 der Verordnung (EU) 2024/590 genannten Verwendungszwecke bestimmt sind
  • Unternehmen, das gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2024/573 auf dem F-Gas-Portal registriert ist
  • Ausnahme vom Einfuhr-/Ausfuhrverbot für Behälter, die nicht wieder aufgefüllt werden können oder für die keine Vorkehrungen zwecks Wiederauffüllung getroffen wurden, für fluorierte Treibhausgase, leer, vollständig oder teilweise befüllt, für Labor- oder Analysezwecke gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/573
  • Tonnen CO₂-Äquivalent von Gasen als Massengut und von Gasen, die in Erzeugnissen oder Einrichtungen enthalten sind, und Teile davon
  • Waren, die gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/573 gekennzeichnet sind
Diese Nummer in der amtlichen TARIC-Datenbank der EU prüfen

Daten zu den EU-Zollmaßnahmen vom 1. September 2026.

Eine letzte Prüfung der Tarifierung

Prüfen Sie den Weg und die nächstliegenden Alternativen.

Nutzen Sie diese Ansicht, wenn Sie noch unsicher sind, ob die Nummer das Produkt genau beschreibt.

Wie wir zu dieser Nummer gekommen sind

  1. VI
  2. 29
  3. 2903
  4. 2903 79
  5. 2903 79 30
Die Schritte anzeigen

Vergleichen Sie sie mit den Nummern daneben.

Vergleichen Sie die anderen Nummern auf dieser Ebene, bevor Sie sich für diese entscheiden.

Einen Vergleich wert

Benachbarte Zolltarifnummern für Fälle, in denen das Material selbst ein anderes sein könnte.

Kapitel 29 durchsehen

Häufig verwechselt mit

Die hier gezeigten Zollsätze sind Schätzwerte, die amtlichen EU-/deutschen, norwegischen und britischen Zolltarifdaten entnommen wurden, und dienen nur zur Orientierung. Prüfen Sie den aktuellen Zollsatz im EZT-online des deutschen Zolls, in TARIC, beim norwegischen Zoll oder im britischen Online Trade Tariff, bevor Sie Ihre Zollanmeldung abgeben. Der zu zahlende Zollsatz kann außerdem vom Ursprungsland abhängen. Dies sind nur die Grundzollsätze: Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Antidumpingzölle sowie Schutz- und Kontingentmaßnahmen sind nicht enthalten.