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Position 2301 · Kapitel 23

Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder von anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben [Grammeln]

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Amtlicher Wortlaut

Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder von anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben [Grammeln]

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Die hier gezeigten Zollsätze sind Schätzwerte, die amtlichen EU-/deutschen, norwegischen und britischen Zolltarifdaten entnommen wurden, und dienen nur zur Orientierung. Prüfen Sie den aktuellen Zollsatz im EZT-online des deutschen Zolls, in TARIC, beim norwegischen Zoll oder im britischen Online Trade Tariff, bevor Sie Ihre Zollanmeldung abgeben. Der zu zahlende Zollsatz kann außerdem vom Ursprungsland abhängen. Dies sind nur die Grundzollsätze: Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Antidumpingzölle sowie Schutz- und Kontingentmaßnahmen sind nicht enthalten.