Position 2101 · Kapitel 21
Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
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Amtlicher Wortlaut
Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
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- 2101 11 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee 9.0%* Speichern
- 2101 12 Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee oder auf der Grundlage von Kaffee 9.0–11.5%* Speichern
- 2101 20 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate 6.0–6.5%* Speichern
- 2101 30 Zichorien, geröstet, und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus 5.1–14.1%* Speichern
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Alle 6 Nummern auf dieser Ebene ansehenDie Tarifierung bestimmt hier den Zollsatz: von 0.0 % bis 11.5 %.
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2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus Sie sind hier 5.1–14.1%*
- 2102 Hefen, lebend oder ohne Leben; andere Einzeller-Mikroorganismen, ohne Leben; zubereitete Backtriebmittel in Pulverform (ausg. Einzeller-Mikroorganismen in Aufmachung als Arzneiwaren) 0.0–14.7%*
- 2103 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf 0.0–10.2%*
- 2104 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; Lebensmittel in Form von Zubereitungen aus einer fein homogenisierten Mischung mehrerer Grundstoffe, wie Fleisch, Fisch, Gemüse oder Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g 11.5–14.1%*
- 2105 Speiseeis, auch kakaohaltig 7.9–8.6%*
- 2106 Lebensmittelzubereitungen, a.n.g. 0.0–17.3%*
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Die Nummern direkt vor und nach dieser, falls eine benachbarte Gruppe besser passt.
Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zuber…
Hefen, lebend oder ohne Leben; andere Einzeller-Mikroorganismen, ohne…
Die hier gezeigten Zollsätze sind Schätzwerte, die amtlichen EU-/deutschen, norwegischen und britischen Zolltarifdaten entnommen wurden, und dienen nur zur Orientierung. Prüfen Sie den aktuellen Zollsatz im EZT-online des deutschen Zolls, in TARIC, beim norwegischen Zoll oder im britischen Online Trade Tariff, bevor Sie Ihre Zollanmeldung abgeben. Der zu zahlende Zollsatz kann außerdem vom Ursprungsland abhängen. Dies sind nur die Grundzollsätze: Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Antidumpingzölle sowie Schutz- und Kontingentmaßnahmen sind nicht enthalten.
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