Position 1901 · Kapitel 19
Malzextrakt sowie Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g.; Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g.
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Amtlicher Wortlaut
Malzextrakt sowie Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g.; Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g.
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- 1901 10 Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. sowie Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g., zur Ernährung von Kindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf 7.6%* Speichern
- 1901 20 Mischungen und Teig aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. sowie Mischungen und Teig aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g., zum Herstellen von Backwaren der Pos. 1905 7.6%* Speichern
- 1901 90 Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. sowie Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. (ausg. zur Ernährung von Kindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren der Pos. 1905) 5.1–12.8%* Speichern
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Alle 5 Nummern auf dieser Ebene ansehenDie Tarifierung bestimmt hier den Zollsatz: von 3.8 % bis 6.4 %.
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1901 Malzextrakt sowie Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g.; Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. Sie sind hier 5.1–12.8%*
- 1902 Teigwaren, auch gekocht oder mit Fleisch oder anderen Stoffen gefüllt oder in anderer Weise zubereitet, z.B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Canneloni sowie Couscous, auch zubereitet 6.4–8.5%*
- 1903 Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergl. 6.4%*
- 1904 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt "z.B. Cornflakes" sowie Getreide (ausg. Mais) in Form von Körnern oder in Form von Flocken oder anders bearbeiteten Körnern (ausg. Mehl, Grütze und Grieß), vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, a.n.g. 3.8–9.0%*
- 1905 Backwaren, auch kakaohaltig, Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnl. Waren 3.8–10.1%*
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Malzextrakt sowie Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, …
Teigwaren, auch gekocht oder mit Fleisch oder anderen Stoffen gefüllt…
Die hier gezeigten Zollsätze sind Schätzwerte, die amtlichen EU-/deutschen, norwegischen und britischen Zolltarifdaten entnommen wurden, und dienen nur zur Orientierung. Prüfen Sie den aktuellen Zollsatz im EZT-online des deutschen Zolls, in TARIC, beim norwegischen Zoll oder im britischen Online Trade Tariff, bevor Sie Ihre Zollanmeldung abgeben. Der zu zahlende Zollsatz kann außerdem vom Ursprungsland abhängen. Dies sind nur die Grundzollsätze: Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Antidumpingzölle sowie Schutz- und Kontingentmaßnahmen sind nicht enthalten.
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