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Position 0814 · Kapitel 08

Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen, einschl. Wassermelonen, frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt

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Amtlicher Wortlaut

Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen, einschl. Wassermelonen, frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt

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  1. II
  2. 08
  3. 0814
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Aprikosen [Marillen], Pflaumen, Äpfel, Pfirsiche, Birnen, Papaya-Früc…

Sie sind hier 0814

Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen, einschl. Wassermelonen, …

Die hier gezeigten Zollsätze sind Schätzwerte, die amtlichen EU-/deutschen, norwegischen und britischen Zolltarifdaten entnommen wurden, und dienen nur zur Orientierung. Prüfen Sie den aktuellen Zollsatz im EZT-online des deutschen Zolls, in TARIC, beim norwegischen Zoll oder im britischen Online Trade Tariff, bevor Sie Ihre Zollanmeldung abgeben. Der zu zahlende Zollsatz kann außerdem vom Ursprungsland abhängen. Dies sind nur die Grundzollsätze: Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Antidumpingzölle sowie Schutz- und Kontingentmaßnahmen sind nicht enthalten.